Reglement

Reglement 2026

Das Reglement kannst du hier downloaden... oder einfach durchlesen:

Für die gesamte Veranstalltung gilt dieses Reglement und die Platzordnung, das Reglement wurde für 2026 neu angepasst.

1. Jeder Teilnehmer / Teilnehmerin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

2.  Teilnehmen darf jedes Fahrzeug, das den Vorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entspricht. 

3. Jedes dieser oben beschrieben Fahrzeuge muss eine gültige HU besitzen.

4. Starter mit rotem Kennzeichen müssen bei der Anmeldung das Begleitbuch mit den erforderlichen Eintragungen vorzeigen.

5. Leistungssteigerung in Form eines nachgerüsteten bzw. nicht serienmäßig verbautem Turbolader ist nicht erlaubt. Ausnahme siehe Anhang 1. 

6. Tritt der in Punkt 6 geschilderte Fall ein, muss dieser Turbolader vom TÜV abgenommen und im Schein eingetragen sein. Diese Eintragung muss auf Nachfrage der Wettkampfleitung an dem Veranstaltungstag nachweisbar sein.  

7. Die Schlepper werden in 9 Gewichtsklassen eingeteilt (siehe Punkt 14).

8. Alle Zusatzgewichte müssen gesichert sein. Das Verlieren des Zusatzgewichtes während des Zuges führt zur Disqualifikation des Zuges. Gewogen werden die Fahrzeuge vor dem Start und dürfen mit Fahrer das zulässige Gesamtgewicht der jeweiligen Klasse nicht überschreiten. Ansonsten muss in der nächsthöheren Klasse gestartet werden.

9. Die maximale Motordrehzahl darf nicht mehr als 10% über der eingetragenen Drehzahl liegen.

Beispiel:

Im Schein eingetragene max. Drehzahl = 2100 U/min.

Max. Zulässige Drehzahl= 2100 U/min. x 1,10 = 2310 U/min 

10. Der Allradantrieb darf während des Zuges nicht eingeschaltet sein. Bei allen Fahrzeugen die in den Klassen 1; 2; 3; 4 starten, darf der waagrechte Abstand zwischen dem am weitesten vorne befindlicher Teil und Mitte Vorderachse nicht mehr als 1,40 Meter betragen. Die Klasse 9 ist ausgenommen, in Klasse 9 ist der Allradantrieb erlaubt. 

11. Bei den Klassen 1 bis 5 darf das Zugmaul max. 1,0 Meter über dem Boden 

sein. Bei den Klassen 6 bis 9 max. 1,25 Meter. Gemessen wird zwischen 

Boden und der Auflagefläche des Seils am Zugmaul.

12. In den Klassen 1 bis 4 ist das Seil unten am Bremswagen an einem festen Punkt befestigt. Die Fahrzeuge, die in diesen Klassen starten benötigen einen Überrollbügel und einen Steigbegrenzer. 

13. In den Klassen 5 bis 9 wird am Bremswagen das Seil parallel angehängt. (D.h. das Seil kann über ein Rollenpendel sich währen des Zuges der Höhe anpassen) Steigbegrenzer und Überrollbügel sind in diesen Klassen nicht erforderlich.

14. Klasseneinteilung

Klasse 9 (mit Allrad & mind. Luftdruck 1 Bar)

Anhang 1 - Turbolader

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