Reglement

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Für die gesamte Veranstalltung gilt dieses Reglement und die Platzordnung

1. Jeder Teilnehmer / Teilnehmerin muss aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr oder Jugendfeuerwehr oder Altersabteilung in Deutschland sein und dies nachweisen. 

2. Jeder Teilnehmer / Teilnehmerin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

3. Teilnehmen darf jedes Fahrzeug, das den Vorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entspricht. 

4. Jedes dieser oben beschrieben Fahrzeuge muss eine gültige HU besitzen.

5. Starter mit rotem Kennzeichen müssen bei der Anmeldung das Begleitbuch mit den erforderlichen Eintragungen vorzeigen.

6. Leistungssteigerung in Form eines nachgerüsteten bzw. nicht serienmäßig verbautem Turbolader ist nicht erlaubt. Ausnahme siehe Anhang 1. 

7. Tritt der in Punkt 6 geschilderte Fall ein, muss dieser Turbolader vom TÜV abgenommen und im Schein eingetragen sein. Diese Eintragung muss auf Nachfrage der Wettkampfleitung an dem Veranstaltungstag nachweisbar sein. 

8. Die Schlepper werden in 8 Gewichtsklassen eingeteilt (siehe Punkt 17).

9. Alle Traktoren dürfen nicht mit Zusatzgewichten und/oder sonstigem Ballast ausgerüstet sein. Gewogen werden die Fahrzeuge vor dem Start und dürfen mit Fahrer das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Ansonsten muss in der nächst höheren Klasse gestartet werden.

10. Die Maximale Leistung der Traktoren ist unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht auf 250 PS begrenzt. 

11. Das im Schein eingetragene zulässige Gesamtgewicht der jeweiligen Klasse darf nicht überschritten werden, ansonsten muss in der nächsthöheren Klasse gestartet werden.

12. Die maximale Motordrehzahl darf nicht mehr als 10% über der eingetragenen Drehzahl liegen.

Beispiel:

Im Schein eingetragene max. Drehzahl = 2100 U/min.

Max. Zulässige Drehzahl= 2100 U/min. x 1,10 = 2310 U/min 

13. Der Allradantrieb darf während des Zuges nicht eingeschaltet sein. Bei allen Fahrzeugen die in den Klassen 1; 2; 3; 4 starten, darf der waagrechte Abstand zwischen dem am weitesten vorne befindlicher Teil und Mitte Vorderachse nicht mehr als 1,40 Meter betragen.

14. Bei den Klassen 1 bis 5 darf das Zugmaul max. 1,0 Meter über dem Boden sein. Bei den Klassen 6 bis 8 max. 1,25 Meter. Gemessen wird zwischen Boden und der Auflagefläche des Seils am Zugmaul.

15. in den Klassen 1 bis 4 ist das Seil unten am Bremswagen an einem festen Punkt befestigt. Die Fahrzeuge, die in diesen Klassen starten benötigen einen Überrollbügel und einen Steigbegrenzer.

16. In den Klassen 5 bis 8 wird am Bremswagen das Seil parallel angehängt. (D.h. das Seil kann über ein Rollenpendel sich währen des Zuges der Höhe anpassen) Steigbegrenzer und Überrollbügel sind in diesen Klassen nicht erforderlich.

17. Klasseneinteilung

Klasse 8 (mit Allrad & mind. Luftdruck 1 Bar)

Anhang 1 - Turbolader

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